Vermittlung von Beratungsaufträgen
Steuer- und
Wirtschaftsberater können sich bei der OCEF Consult GmbH listen lassen und
auf diesem Weg an der Vermittlung von Interes- sentenanfragen teilnehmen
(Fördermittelbe- ratung).
Der Eintrag ist kostenfrei. Und nur wenn der Interessent eine Beratung
in Anspruch nimmt, erhält OCEF Consult eine pauschale Auf- wandsentschädigung.
Voraussetzung für die Vermittlung
Der Berater sollte entsprechende Erfahrungen im Bereich der Finanzierung
von betrieblichen Investitionen mit Öffentlichen Fördermitteln
besitzen und die Softwaretools (Flashfinder XL und ggf. Exactplanner XL)
zur Beratung ein- setzen.
Hier können Sie
Flashfinder XL kostenfrei testen.
Exklusiv für Berater
Die Software Flashfinder XL kann explizit nur von Beratern erworben
werden. Damit erhält der Mandant (Klient) Informationen, die weder im
Internet noch in literarischen Werken bzw. Datenbanken zu finden
sind. Der Berater verwendet speziell redaktionell aufbereitetes Material,
über das nur er und seine Berater- kollegen verfügen.
|
Ausgereifte Software
Sie nutzen mit Flashfinder XL eine ausgereifte Software, die seit
1993 regelmäßig aktualisiert wird. Der Berater kann die Software sowohl
auf seinem Festplatzrechner als auch auf seinem Notebook installieren.
Beraterhonorare
Damit der Mandant förderfähige Beratungen nicht alleine
schultern muss, ist in der Software Flashfinder XL speziell ein Modul
zum Auffinden von Förderprogrammen integriert, die ggf. eine anteilige
Finanzierung von Beraterhonoraren ermöglichen.
Fragebogen für Mandanten
Zur Beschreibung des Investitionsvorhabens nutzt der Mandant (Klient)
einen Fragebogen, der zur Informationsbeschaffung dient, eine projektbezogene
Projektanalyse vorbreitet und damit die Arbeit des Beraters erleichtert.
Kostenfreier Support
Für den Berater ist der Support kostenfrei. Das gilt auch für beraterspezifische
Fragen, die bei der Anwendung dieses Programms auftreten.
|